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Aufforderung zum Hellsehen?

Der OGH befasst sich regelmäßig mit AGBen von Banken. Eine aktuelle Entscheidung betrifft die Wirksamkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel in AGBen. Zustimmungsfiktionsklauseln erlauben es Banken unter bestimmten im KSchG und ZaDiG geregelten Voraussetzungen, die Zustimmung des Kunden zu einer Vertragsänderung zu fingieren. Aus dem Transparenzgebot leitet der OGH auch die Pflicht ab, den Verbraucher bereits bei Abschluss der Zustimmungsfiktionsklausel, auch über die Gründe für die Änderung zu informieren; nur auf diese Weise könne dem Risiko der künftigen Passivität des Verbrauchers ausreichend Rechnung getragen werden. Woher die Bank bereits bei Abschluss der Zustimmungsfiktionsklausel die Gründe für eine Vertragsänderung in der Zukunft kennen soll, ist eine andere Frage. (10Ob60/17x)

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