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Auch eine „Erklärung zum Nachtheile“ führt nicht zu Negativzinsen

Ein Kreditnehmer forderte von der Bank Zinsen: Ein negativer Referenzzinssatz führte auch nach Aufschlag der Marge zu einem negativen Kreditzinssatz. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass die beklagte Bank keine Zinsen an den Kreditnehmer zahlen muss. Dies sei in den Zinsvereinbarungen zwar nicht klar geregelt worden, aber sei aufgrund der Zweifelsregelung bei Vertragsauslegung auch bei einem unklaren Vertragswortlaut bei typischen Kreditverträgen anzunehmen. Der OGH schließt die Zahlung von Negativzinsen in bestimmten „atypischen“ Einzelfällen jedoch nicht aus (OGH vom 26.02.2020, 1 Ob 16/20i).

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