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Am Puls der Zeit

Ein Emittent, der Wertpapiere öffentlich anbietet oder deren Zulassung an der Wiener Börse beantragen will, muss einen umfassenden Wertpapierprospekt erstellen. Dieser hat die wesentlichen Informationen über den Emittenten und das Wertpapier zu enthalten. In einem Billigungsverfahren wird der Prospekt durch die FMA auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft. Seit Anfang Jahres ist ein Billigungsantrag auch auf elektronischem Wege möglich. Es ist dazu nur eine einmalige Registrierung des Emittenten und die Einreichung des Prospekts über das elektronische Portal der FMA nötig. Eine weitere Erleichterung für die Emittenten stellt die Übermittlung des gebilligten Prospektes an die Oesterreichische Kontrollbank durch die FMA dar.

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